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YACHTING24.com - online Yachtversicherungen

Oft gestellte Fragen (FAQ)

Angebotserstellung

 

Angebotserstellung

Eine Anleitung zur Schiffssuche finden Sie hier.

Es können nur Versicherungssummen akzeptiert werden, die mit den Werten unserer Schifftypen-Datenbank übereinstimmen.

Jeder Kaskovertrag benötigt eine Mindestprämie, der den Aufwand eines Vertragsabschlusses einberechnet. Bei Booten mit niedrigem Wert kann es sein, dass die Prämie trotz Veränderung des Bootswertes nicht angepasst wird, da die Mindestprämie sonst unterschritten würde.

Folgende Kriterien müssen erfüllt sein:

  • Es handelt sich um ein Serienboot.
  • Das Boot fährt unter deutscher, österreichischer, niederländischer, britischer oder irischer Flagge.
  • Das Boot ist nicht älter als 40 Jahre.
  • Das Boot ist nicht aus Holz oder Ferrozement.
  • Der Zeitwert des Schiffes/Bootes ist nicht größer als 75.000 €.

Vertragsabschluss

Nach Absenden Ihres Antrages an YACHTING24 wird dieser geprüft. Sie erhalten innerhalb kurzer Zeit eine Antwort, so dass der Versicherungsschutz frühestens am Folgetag um 12 Uhr beginnen kann. Um dies sicherzustellen, achten Sie bitte darauf, dass der Versicherungsbeginn und Ihre Zahlungsinformationen (Bankverbindung oder Kreditkartendaten) korrekt eingegeben wurden.

  • Modellbezeichnung und Baujahr
  • Hersteller und Typenbezeichnung des Aussenbordmotors (nur wenn Hauptantrieb)
  • Motorleistung (nur bei Motorbooten)
  • Eine gültige E-Mail-Adresse, die immer erreichbar ist und von Ihnen regelmäßig eingesehen wird. Jegliche Kommunikation erfolgt per E-Mail!
  • Eine gültige Bankverbindung bei einem Deutschen oder Österreichischen Bankinstitut
  • Baunummer des versicherten Fahrzeugs oder die Registernummer oder ein Foto
  • Eine Motornummer (nur bei Aussenbord-Motoren als Hauptantrieb)
  • Bei Einbaumaschine: den Hersteller, das Modell und die Leistung
  • Hersteller, Typenbezeichnung und KFZ-Kennzeichen des Trailers (nur wenn versichert)
  • Schiffsnamen
  • Adresse des Liegeplatzes im Sommer- und im Winterlager

Nach bestehender Rechtslage dürfen wir Leistungen, die Sie aufgrund bestehender Verträge von Versicherern beanspruchen, seither nur mit Ihrer Vollmacht entgegennehmen und an Sie auszahlen.

Den Versicherungsumfang bestimmen Sie selbst, er ist abhängig von den von Ihnen gewählten Optionen im Angebot. Wünschen Sie z.B. eine Deckung bei Regatten, wählen Sie diese Option aus. Sie können den Versicherungsumfang den YACHTING24 Versicherungsbedingungen entnehmen. Diese finden Sie z.B. bei Ihrem Versicherungsvorschlag in der Anlage oder unter der jeweiligen Versicherung

YACHTING24 vermittelt keine Versicherungen zu Schiffen, an denen baulichen Veränderungen vorgenommen wurden, die zu erheblichen Abweichungen an dem Ursprungskonzept des Serienschiffs führten. Beispiele sind Rigg-Modifikationen, Umbauten am Antrieb oder Modifikationen an der Rumpfstruktur.

Gewerblich genutzte Schiffe sind nicht über YACHTING24 versicherbar. YACHTING24 policiert Schiffe automatisch und das ist für individuelle Risiken wie bei gewerblich genutzten Schiffen nicht möglich.

Ja.

Es ist bisher nur möglich, Boote mit deutscher, österreichischer, niederländischer, britischer oder irischer Flagge zu versichern. Die Flagge legt fest, in welchem Land die Versicherungssteuer zu zahlen ist. Weitere Länder werden in Kürze folgen.

YACHTING24 vermittelt keine Versicherungen für Ruderboote. YACHTING24 policiert Schiffe automatisch und das ist zur Zeit nur für Serienschiffe (Motorboote/Motoryachten, Segelboote/Segelyachten sowie Jetskis) möglich. YACHTING24 erstellt keine individuellen Angebote für andere Wassersportrisiken.

Versicherungen

Sie können in den folgenden Fällen kündigen:

  1. Widerruf: Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (wie z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist an die Adresse von YACHTING24 zu richten. Im Falle eines wirksamen Widerrufs, sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren.
  2. Kündigung direkt nach einem Jahr: Ab Beginn des zweiten Versicherungsjahres kann der Versicherungsnehmer den Vertrag jederzeit mit sofortiger Wirkung schriftlich kündigen.
  3. Kündigung nach Schadenfall: Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalls sind beide Vertragsparteien berechtigt zur außerordentlichen Kündigung des Versicherungsvertrags. Die Kündigung ist nur bis zum Ablauf eines Monats seit dem Abschluß der Verhandlungen über die Entschädigung zulässig. Der Versicherer hat eine Kündigungsfrist von einem Monat einzuhalten. Der Versicherungsnehmer kann nicht für einen späteren Zeitpunkt als den Schluss der laufenden Versicherungsperiode kündigen.
  4. Kündigung wegen Verkauf: Wird das Boot veräußert, so endet der Versicherungsvertrag mit dem Zeitpunkt des Eigentumsüberganges.
  5. Fälligkeitskündigung: Innerhalb des ersten Jahres drei Monate vor Fälligkeit.

Endet der Versicherungsvertrag vorzeitig, wird die nicht verbrauchte Prämie zeitanteilig erstattet.

Bitte klicken Sie hier und füllen Sie die Schadenmeldung aus. Halten Sie Ihre Zugangsdaten (E-Mail-Adresse und Passwort) zum YACHTING24-Kundenportal bereit.

Versichert sind das in der Police genannte Fahrzeug, die Maschinenanlage, die Ausrüstung, das Inventar, die Beiboote und das Zubehör. ...weiter

Die Yachthaftpflichtversicherung übernimmt alle Schäden, die durch Ihr Boot bei anderen entstehen und für die Sie gesetzlich haften müssen (dies setzt in der Regel ein Verschulden Ihrerseits voraus). ...weiter

Die Versicherung bezieht sich auf Todes- und Invaliditätsfälle nach Unfällen im ursächlichen Zusammenhang mit dem Lenken und Benutzen des in der Police bezeichneten Fahrzeuges - unabhängig von einem Verschulden. ...weiter

Die Y24 Yachttotalverlustversicherung schützt Ihre Yacht im Fall eines Totalverlustes oder konstruktiven Totalverlustes. Achtung: Teilschäden werden nicht ersetzt. ...weiter.

Bitte versuchen Sie alle Informationen online einzutragen, so dass eine schnelle Bearbeitung möglich ist. Bitte klicken Sie hier und füllen Sie die Schadenmeldung aus.

Die YACHTING24 Prämie bleibt auch nach einem Schaden konstant. Wir arbeiten komplett ohne Schadenfreiheitssystem. Allerdings ist es für beide Vertragspartner im Schadenfall möglich den Versicherungsvertrag zu kündigen. Sehen Sie hierzu §13 Abs2 der YACHTING24 Versicherungsbedingungen.

Prüfen Sie bitte zunächst ob YACHTING24 eine Versicherungsvermittlung für Ihr Boot anbietet. Hierfür erstellen Sie sich ein Angebot. Ist dies der Fall kündigen Sie Ihre bisherige Versicherung. Bezüglich der Kündigungsmodalitäten Ihres Vertrages wenden Sie sich bitte an Ihren derzeitigen Versicherer.YACHTING24 bietet Ihnen den Abschluss einer Versicherung drei Monate vor Versicherungsbeginn, um der Entstehung einer Versicherungslücke vorzubeugen.

Sie können den Ihnen vorliegenden YACHTING24-Vorschlag jederzeit Online policieren und dabei den Versicherungsbeginn bis zu drei Monaten vor datieren.

Nein, denn sonst könnte man sein Boot im Schadenfall rückversichern.

Als Nachweis dient die "Blaue Karte", diese heisst bei YACHTING24 "Internationale Versicherungsbestätigung". Sie wird automatisch und sofort erstellt, sobald Sie die Haftpflichtversicherung bei YACHTING24 abschliessen. Sie müssen sich dieses Dokument selbst ausdrucken. Sollte es wegen der weissen Farbe Probleme bei der Anerkennung des Dokuments geben, können wir Ihnen per Post eine "blaue" Kopie davon zusenden.

Es besteht umfänglicher Schutz auch im Winterlager auf privatem Grund.

Nein, die unentgeltliche Überlassung des Schiffes ist mitversichert. Lediglich die gewerbliche Nutzung ist gem. §6 Abs.1 der Y24-Kaskobedingungen ausgeschlossen.

Ja, bei einer Kaskoversicherung ist bei einem Segelboot der Außenbordmotor mitversichert. Bitte beachten Sie, daß der Motor ausreichend gegen Diebstahl gesichert ist.

Fachwörter

Bei Teilschäden werden die notwendigen Wiederherstellungskosten (Arbeits- und Materialkosten) wie folgt ersetzt:

  • mit einem Alter bis zu 3 Jahren ohne Abzüge
  • nach 3 Jahren ein Abzug von 20%
  • nach 5 Jahren ein Abzug von 35%
  • ab 10 Jahren ein Abzug von 50%

Die durch den Schadenfall verursachten notwendigen Transportkosten zur Werft und zurück werden ohne Abzüge ersetzt.

Die Feste Taxe entspricht der Versicherungssumme, die sich zusammensetzt aus dem Wert des Bootes und ggf. den Werten von persönlichen Effekten, Aussenbordmotor und Trailer. Sie wird bei einem Totalverlust ohne Abzüge ausgezahlt. Beginnend mit dem vierten Vertragsjahr ist der Zeitwert Ihres Bootes versichert. Unter Zeitwert versteht man den Neuwert eines Bootes abzüglich eines Geldbetrages für Alter, Gebrauch und Abnutzung.

Ein konstruktiver Totalverlust liegt vor, wenn bei einem Schaden die Wiederherstellungskosten den Versicherungswert Ihres Bootes übersteigen.

Hierbei handelt es sich um einen mehrsprachigen Versicherungsnachweis der Haftpflichtversicherung, welcher in vielen Ländern vorgeschrieben ist. Sie können diesen Nachweis innerhalb von Mein-YACHTING24 im Vertragsbereich öffnen und ausdrucken (Meine Verträge auswählen --> Vertragsverwaltung anklicken --> Internationale Versicherungsbestätigung).

Technisches

Wenn Sie sicher gehen wollen: Verwenden Sie Mozilla Firefox (aktuell 12), den Internet Explorer (ab Version 8.0) oder Google Chrome in der jeweils aktuellen Version. Java und JavaScript werden benötigt und müssen ebenso aktiviert sein.

Sie können einen möglichen Missbrauch Ihres Passwortes sehr erschweren, wenn Sie einige Grundsätze beachten. Ein Passwort sollte:

  • eine Länge von mindestens 8 Zeichen haben
  • aus einer Mischung von Groß- und Kleinbuchstaben und Ziffern bestehen
  • sich leicht merken lassen, damit Sie es nicht aufschreiben müssen

Leerzeichen im Passwort sind nicht zulässig. Klicken Sie hier und informieren sich über weitergehende Regelungen des Passwortgebrauchs auf den Seiten des Bundesamtes für Sicherheit und Informationstechnik.

Sonstiges

Ihr Versicherungsschutz ist unter anderem gefährdet, wenn:

  • Sie Ihr Boot vercharten oder es gewerblich nutzen
  • Sie das im Vertrag festgelegte Fahrtgebiet verlassen (Ausnahme: Notfall)
  • Sie im Vertrag falsche Angaben gemacht haben
  • Sie Ihr Boot anders nutzen, als im Vertrag festgelegt (Beispiel: Sie segeln Regatten, haben aber die Vertragsoption Regatta nicht gewählt)
  • die Lastschrift einer fälligen Prämie wiederholt scheitert

Sofort-Angebot

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Weg zum Vertrag

Welche Schritte sind nötig und wie kommt ein Vertrag zustande? Welche Unterlagen sollten Sie bereithalten?

Preise

Kaskoversicherung für Ihren Opti oder Ihre Laser-Jolle

schon ab € 47,60 

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Sie sollen wissen, über wen Sie Ihre Versicherung kaufen und warum Sie sich auf YACHTING24 verlassen können. Ausführliche Infos erhalten Sie hier

Verbesserte Konditionen

Aufgrund der großen Nachfrage wurde die maximale Deckungssumme für die Yacht-Haftpflichtversicherung auf 6 Mio. Euro erhöht.